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Ausbilderkurs

5 Tage

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Inhalte

Der Ausbilderkurs für Brandübungsanlagen dauert 5 Tage und beinhaltet vertiefte Theorie und vor allem viel Praxis.

Die Sicherheit der Teilnehmer in einer holzbefeuerten Brandübungsanlage ist der Ausbilder selbst - allerdings zusammen mit dazu gehörenden Ausbilderkollegen.

Das muss im Bewusstsein des angehenden Ausbilders ankommen in dieser Woche!

Sicherheit bedeutet in diesem Zusammenhang auch, dass ein Ausbilder alleine keine Sicherheit darstellt, das kann nur in einem Team funktionieren, welches sicher und richtig miteinander kommuniziert.

Der Ausbilder ist das Medium zur Wissensvermittlung, er darf deshalb nicht im Mittelpunkt stehen, sondern die Ausbildungsinhalte und die beiden Hauptdarsteller Feuer und Rauch.

Wie steuert man eine Brandübungsanlage, welche organisatorischen Aufgaben müssen dazu vorher schon erfüllt werden und wie sorge ich während der Ausbildung für die richtige Lern- und Aufnahmebereitschaft? Wie viel Brandlast ist zur Erreichung des Ausbildungsziel erforderlich, was ist zu viel Brandlast? Auch die Themen Brandbekämpfung, Rauchgaskühlung und Verhaltensweisen sind Inhalte, die verinnerlicht werden müssen.

Weitere Informationen

Ausbilderlehrgang

Der Ausbilder in einer Brandübungsanlage benötigt ein tieferes Verständnis für Feuer und Rauch. Nur wer es selbst richtig verstanden hat, kann es auch richtig erklären! Das Ziel in diesem Lehrgang ist, die Fehler, die passieren können, möglichst am Ende des Kurses völlig auszuschließen. Um aus Fehlern lernen zu können, muss man sie aber tatsächlich machen! In den theoretischen Einheiten werden die Grundlagen erarbeitet, die elementar für die Praxis sind. Die Praxis steht dabei im Mittelpunkt. Das definierte Lehrgangsziel ist das sichere Vorbereiten, das Steuern der Anlagen und die Sicherheit der Teilnehmer aber auch der Ausbilder, garantieren zu können.

Zur Erreichung der finalen Qualifikation sind nach den derzeitig gültigen Empfehlungen nach diesem Lehrgang noch 20 weitere Durchgänge unter Aufsicht erforderlich. 

 

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