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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ERHA-TEC firetraining GmbH

Geschäftsführer: Bastian Bothner

1. Grundsätzliche Bedingungen

1. Die Teilnahme an Trainingseinheiten von ERHA-TEC stehen jedem Teilnehmer offen, der eine gültige medizinische Untersuchung G 26.3 und eine erfolgreich abgeschlossene Grundausbildung zum Atemschutzgeräteträger besitzt.

2. Jeder Teilnehmer muss zum Zeitpunkt der Veranstaltung uneingeschränkt atemschutztauglich sein.

3. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr ERHA-TEC ist von jeglicher Haftung freigestellt. Mit der Teilnahme an den Veranstaltungen gilt der Haftungsausschluss als anerkannt.

4. Der Teilnehmer, die Teilnehmerin bestätigt diese Voraussetzung mit seiner Unterschrift unter der Haftungsausschlusserklärung vor dem Beginn der Veranstaltung. Gäste die nicht direkt am Training teilnehmen, unterzeichnen ebenfalls eine Haftungsausschlusserklärung. Gäste erkennen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ERHA-TEC ebenfalls durch Ihre Unterschrift an.
ERHA-TEC ist bei Unfällen von Teilnehmern und Gästen nicht regresspflichtig und von jeglicher Haftung befreit.

2. Sicherheitsmaßnahmen / Schutzvorkehrungen

1. Die Teilnehmer verpflichten sich, allen Weisungen der Trainer und / oder Referenten, die der Einhaltung von Schutzvorkehrungen und der Abwendung von Gefahren von Personen und Sachgütern dienen, unbedingt Folge zu leisten.

2. Vor Beginn des Training / der Veranstaltung erfolgt eine ausführliche Sicherheitsunterweisung durch ERHA-TEC gegenüber jedem einzelnen Teilnehmer, welcher über mögliche Gefahren und der Abwendung diese (vor, während und nach Übungen, sowie über allgemeine Gefahren auf dem gesamten Gelände) Aufschluss gibt. Jeder Teilnehmer erhält vor Beginn des Trainings einen entsprechenden Aufklärungsbogen „Sicherheitsunterweisung". Diese „Sicherheitsunterweisung" ist ebenfalls Bestandteil der AGBs. Jeder Teilnehmer erkennt diese Unterweisung an und erklärt durch entsprechende Unterschriftsleistung, diese sorgfältig durchgelesen, verstanden sowie ausgehändigt bekommen zu haben.

3. Alle genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich pro Teilnehmerzahl zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Schutzkleidung

1. Schutzkleidung, Atemschutzgeräte und andere Ausrüstungsgegenstände für Teilnehmer, die von ERHA-TEC zur Verfügung gestellt werden und die zur Ausübung an der Teilnahme der Veranstaltung / Übung / Training erforderlich sind, sind nicht im Preis enthalten, können aber gegen eine Mietgebühr, welche aus der Preisliste zu entnehmen ist, von ERHA-TEC geliehen werden.

2. Sollten Ausbilder / Referenten von ERHA-TEC Sicherheitsmängel an mitgebrachten Geräten und / oder Schutzausrüstung feststellen, die die Sicherheit des Teilnehmers  oder dritter gefährden, kann das Training jederzeit abgebrochen werden. In diesem Fall erfolgt keinerlei Rückvergütung der Teilnahmegebühr.

3. Es ist Aufgabe des Teilnehmers dafür Sorge zu tragen, dass die mitgebrachten Geräte / und oder Schutzkleidung auf dem aktuellen Stand der Technik sind und den entsprechenden Schutzvorschriften entsprechen. Für Schäden, die durch mitgebrachte Gegenstände, Geräte und / oder Schutzausrüstung an Leib, Leben, Gesundheit als auch an Sachen  entstehen, trägt allein der Teilnehmer, der diese Geräte und / oder Schutzausrüstung mitgebracht hat, die alleinige Verantwortung und die volle Haftung hierfür. Es gilt die Vermutung. dass mitgebrachte Geräte und / oder Schutzausrüstung, die zu einem Schaden an Leib, Leben, Gesundheit und Sachen geführt haben, ursächlich für den entstandenen Schaden sind. Der Teilnehmer dieser mitgebrachten Geräte und / oder Schutzausrüstung trägt die Beweislast dafür, dass dem nicht so ist.

4. Anmeldung

1. Ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen ERHA-TEC und dem jeweiligen Teilnehmer kommt mit dessen Anmeldung zu Stande. Die Anmeldung wird durch ERHA-TEC bestätigt. ERHA-TEC behält sich vor, die Veranstaltung aus betrieblichen Gründen abzusagen oder zu verlegen. Der Teilnehmer ist damit einverstanden. In diesem Fall erhält der Teilnehmer die eventuell bereits entrichtete Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche  seitens des Teilnehmers bestehen nicht.

2. Der Teilnehmer hat auch nach bestätigter Anmeldung keinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung von ERHA-TEC. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Voraussetzungen unter IV.1. eintreten.

3. Die Anmeldung erfolgt schriftlich, telefonisch, mündlich oder via Internet. Mit der Anmeldung einzelner Personen oder Gruppen wird das Vorliegen einer gültigen medizinischen Untersuchung nach G 26.3 sowie einer erfolgreich absolvierten Grundausbildung  zum Atemschutzgeräteträger bestätigt. Eine Kopie der G 26.3 Untersuchung, sowie der Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger sind vor Ausbildungsbeginn vorzulegen.

Mit der  Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ERHA-TEC anerkannt.

Bei Anmeldung von Gruppen wird je Teilnehmer ein eigener Anmeldebogen benötigt.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist erst nach erfolgtem Zahlungseingang möglich. Zuvor kann der Veranstalter die Teilnahme verweigern.

5. Stornierung

1. Grundsätzlich ist die Anmeldung des Teilnehmers verbindlich. Dem Teilnehmer wird jedoch die Möglichkeit einer Stornierung eingeräumt. Sofern die Stornierung der Anmeldung, die schriftlich zu erfolgen hat, bis 4 Wochen vor Trainingsbeginn erfolgt, hat der stornierende Teilnehmer von ERHA-TEC eine pauschale Arbeitsgebühr von 50 % der vereinbarten Teilnahmegebühr zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer zu zahlen. 

Sollte die Stornierung später als 4 Wochen vor Trainingsbeginn  bei ERHA-TEC eingehen, so wird die volle Teilnahmegebühr zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig. Dies gilt, klarstellend, auch bei Nichterscheinen eines Teilnehmers.

Sollte die Stornierung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Pandemie) erfolgen, verkürzt sich der Zeitraum der Absage auf 14 Tage.
Bei einer Absage weniger 14 Tage vor Lehrgangsbeginn sind 100 % der Kosten zu entrichten.

2. Für die Berechnung der rechtzeitigen Stornierung ( vgl. V. 1.) ist maßgeblich das Eingangsdatum der schriftlichen Stornierungsanzeige bei ERHA-TEC.

3. Die gebuchten Teilnahmen an den Lehrgängen sind grundsätzlich übertragbar. Der neue Teilnehmer wird Vertragspartner von ERHA-TEC jedoch nur nach entsprechender Einwilligung durch ERHA-TEC. In diesem Fall wird mit dem neuen Teilnehmer ein neuer Vertrag mit neuen Sicherheitsunterweisungen etc. geschlossen. Sollte ERHA-TEC den neuen Teilnehmer nicht akzeptieren und in die Übertragbarkeit nicht einwilligen, so verbleibt es bei den bisherigen Regelungen.

Grundsätzlich behalten wir uns den Wechsel von Referenten, Trainern / und / oder Änderungen im Trainingsablauf oder den Lehrinhalten vor. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung von ERHA-TEC ausschließlich auf die Teilnahmegebühr. Weitere Schadensersatzansprüche entstehen den Teilnehmern nicht.

6. Rechnung / Auftragsbestätigung

1. Teilnahmegebühren überweisen Sie bitte erst nach Erhalt der Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungseingang ohne Abzüge fällig.

2. Vermerken Sie auf der Buchung, wenn Sie eine von der Bestelladresse abweichende Rechnungsadresse wünschen.

6. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden zum Zwecke der Auftragsabwicklung gespeichert. Die Aufbewahrung und Löschung richtet sich nach den maßgeblichen Gesetzten. Eine Weitergabe ist ausgeschlossen.

7. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen die  Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder Teilweide unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, sie sinngemäß der unwirksamen am nächsten kommt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

Erfüllungsort ist der Sitz von ERHA-TEC

Gerichtsstand gilt Stuttgart.

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